Genießen Sie das gute Gefühl einer sicheren Finanzierung:
Beim Tod des versicherten Kreditnehmers übernimmt die Versicherung die am Todestag planmäßig ausstehenden Kreditverpflichtungen.
Bei Arbeitsunfähigkeit des versicherten Kreditnehmers wird im Versicherungsfall die versicherte Kreditrate nach einer Karenzzeit von 42 Tagen für die Dauer der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit übernommen. Dies gilt auch bei wiederholten Fällen von Arbeitsunfähigkeit während der Kredit- beziehungsweise Versicherungslaufzeit.
Bei Arbeitslosigkeit des versicherten Kreditnehmers wird im Versicherungsfall die versicherte Kreditrate nach einer Karenzzeit von 60 Tagen für die Dauer der bestehenden Arbeitslosigkeit, max. 12 Monate übernommen – auch bei wiederholten Fällen von Arbeitslosigkeit aus einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit heraus.