Die Sparkassen-Mietkautionsversicherung ersetzt die übliche Barkaution an die vermietende Person. So können Sie das gesparte Geld für Ihren Umzug, die Einrichtung oder persönliche Wünsche nutzen.
Basis |
Premium |
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Digital Sofortpolice | ||
Unbegrenzte Laufzeit und jederzeit kündbar | ||
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit | x | bis zu 24 Monate |
Zeitraum für Rückzahlung bei Inanspruchnahme | unverzüglich | In drei Raten möglich |
Bürgschaftsart | Auf erstes Anfordern | Nicht auf erstes Anfordern |
Jahresbeitrag | 4,5 Prozent der Mietkautionssumme | 5,0 Prozent der Mietkautions-summe |
Meldet die Vermieterin oder der Vermieter am Ende des Mietverhältnisses einen Versicherungsfall, wie beispielsweise einen Sachschaden oder Mietausfall, hängt es von den verschiedenen Bürgschaftsarten ab, wie im einzelnen Fall weiter vorgegangen wird.
Die vermietende Person erhält die Zahlung ohne jegliche Überprüfung unverzüglich nach Zahlungsaufforderung vom Bürgen und kann somit schnell, wie im Fall der Mietkaution in bar, über die Versicherungssumme verfügen.
Der Bürge darf die Zahlung nur dann verweigern, wenn die Forderung des Vermietenden offenkundig rechtsmissbräuchlich ist.
Nach der Forderung der vermietenden Person wird diese zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft. Erst nach positiver Prüfung wird die Forderung auch an die vermietenden Personen ausgezahlt.
Somit profitieren alle Beteiligten, sowohl Vermietende als auch Mieterinnen und Mieter, von Fairness und einem Plus an Sicherheit.